§ 1 Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft des Bogensportclub (BSC) Missen e.V. unterteilt
sich in: a)
aktive Mitglieder
b) Ehrenmitglieder
§ 2 Zuordnung zu Beitragsgruppen
Die Höhe der Mitgliedsbeiträge richtet sich nach folgenden Beitragsgruppen:
Beitragsgruppe 1: Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des
18. Lebensjahres
Beitragsgruppe 2: Erwachsene ab dem vollendeten
18. Lebensjahr
§ 3 Aktive Mitgliedschaft
(1) Die Beitragsberechnung bei aktiver Mitgliedschaft
beginnt mit dem Monat der Aufnahme in den Verein.
(2) Für Mitglieder der Beitragsgruppe 1 beträgt der
Monatsbeitrag 6,- Euro.
(3) Für Mitglieder der Beitragsgruppe 2 beträgt der
Monatsbeitrag 10,- Euro.
(4) Bei der Berechnung des Beitrages gilt der Status
zum 01.01. des Jahres.
(5) Nach Beschluss der MGV am 27.11.2015 wird per 01.01.2015 ein
Zusatzbeitrag von 1,00 Euro pro Monat erhoben. Dieser gilt für alle
Beitragsgruppen gemäß § 2 dieser Ordnung. Der Zusatzbeitrag
dient insbesondere der Finanzierung der steigenden Betriebskosten
sowie der Hallen-Nutzungsgebühren!
Für den Zusatzbeitrag gelten keine Ermäßigungen (Familienrabatt
oder Schwerbeschädigtenrabatt).
§ 4 Beitragsstaffelung („Familienbeitrag“)
(1) Der im § 3 Nr. 2 + 3 jeweils festgelegte Beitrag kann abweichen,
wenn mehrere Familienmitglieder gleichzeitig Vereinsmitglieder sind.
(2) Sind 2 Familienmitglieder Mitglied des Vereins, reduziert sich der
monatliche Beitrag des zweiten Mitglieds um 20 %.
(3) Ab 3 Familienmitglieder reduziert sich der monatliche Beitrag bei
zwei Mitgliedern um jeweils 15 %.
(4) Generelle Regelung: Sind unter den Familienmitgliedern Personen,
die unter die Regelung des § 3 Nr. 3 fallen (BG2), bleibt mindestens
ein Mitgliedsbeitrag voll.
§ 5 Ehrenmitgliedschaft
Ehrenmitglieder sind grundsätzlich beitragsfrei gestellt.
§ 6 Behinderte Mitglieder
Behinderte Mitglieder zahlen generell 50 Prozent (%) des für sie
geltenden Mitgliedsbeitrages nach § 3 Nr. 2 + 3.
Die Regelungen des § 4 sind hierbei nicht anwendbar!
§ 7 Aufnahmegebühren
(1) Für alle neuen Mitglieder wird eine Aufnahmegebühr erhoben. Diese
ist bei Bestätigung der Aufnahme mit dem ersten Mitgliedsbeitrag
fällig. Die Aufnahmegebühr darf nur einmal erhoben werden.
(2) Die Aufnahmegebühr pro Mitglied beträgt:
a. Für Mitglieder nach § 3 Abs. 2 (BG 1) der Beitragsordnung:
10,- Euro
b. Für Mitglieder nach § 3 Abs. 3 (BG 2) der Beitragsordnung:
20,- Euro
(3) Für Mitglieder, die unter die Regelungen des § 6 der
Beitragsordnung fallen, gilt § 7 Abs. 2 entsprechend. Hier erfolgt
keine Hälftung der Aufnahmegebühr.
§ 8 Beitragszahlungsweise
(1) Beiträge nach dieser Ordnung werden stets im Voraus fällig.
(2) Prinzipiell kann zwischen vierteljährlicher, halbjährlicher oder
jährlicher Zahlungsweise gewählt werden.
(3) Dem ganzjährigen Beitrag ist dabei der Vorzug zu geben, wird aber
nicht vorgeschrieben.
(4) Der Mitgliedsbeitrag und die Aufnahmegebühr werden im
Lastschriftverfahren eingezogen. Die Mitglieder sind verpflichtet,
dem Vorstand bei Aufnahme in den Verein eine
Einzugsermächtigung zu erteilen.
(5) Für die Beitragsrückstände minderjähriger Mitglieder haften deren
gesetzliche Vertreter.
(6) Bei einem Beitragsrückstand von mehr als 3 Monaten können
Mahngebühren in Höhe von 5,00 Euro erhoben werden. Ein
komplettes oder teilweises Erlassen der Mahngebühren kann der
Vorstand nach billigem Ermessen entscheiden.
§ 9 Vereinsaustritt
(1) Die Austrittserklärung eines Mitgliedes des Vereins hat grundsätzlich
schriftlich zu erfolgen. Der Austritt ist gegenüber dem Vorstand zu
erklären. Ein Austritt gilt zum jeweiligen Quartalsende.
(2) Stehen bei Austritt aus dem Verein noch Vereinsbeiträge offen, so
wird dem Mitglied eine Abrechnung (einschließlich des
Austrittsmonats) erstellt und schriftlich zugestellt.
Der Abrechnungsbetrag ist sofort nach Zustellung fällig.
(3) Im Voraus gezahlte Beiträge, die über den Austrittsmonat hinaus
gehen, werden dem Mitglied auf schriftlichen Antrag erstattet.
§ 10 Inkrafttreten
Diese Beitragsordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Missen, 23. April 2008
beschlossen zur Gründungsversammlung
1. Vorsitzender, Schatzmeister